Reinigungsfirma Hannover | Reinigungskraft & Inklussionsbetrieb
Inklusionsunternehmen sind wirtschaftlich orientierte Unternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt zusammenarbeiten.
Bei jobwärts gGmbH, einem Inklusionsbetrieb, beträgt der Anteil der Mitarbeiter mit Behinderungen oder multiplen Vermittlungshemmnissen zwischen 40 – 50%. Dadurch erhalten auch diese Menschen bei entsprechender Eignung langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Unsere derzeitigen Dienstleistungsbereiche umfassen Gebäudereinigung und Verwaltung. Als wachsendes Unternehmen beschäftigen wir eine Vielzahl engagierter Menschen, insbesondere im Bereich Gebäudereinigung.
Der Entlastungsbeitrag ist ein zweckgebundener Betrag der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder Nahestehende entlasten soll. Er wird auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ oder „Entlastungsleistungen“ bezeichnet. Der Beitrag wird nur unter der Bedingung einer konkreten Anwendung ausgezahlt und deckt unterstützende Kosten ab, die im Alltag der Pflegebedürftigen helfen.
Der Entlastungsbeitrag kann vielfältig eingesetzt werden, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu unterstützen. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass der Betrag für von der Pflegekasse anerkannte Haushaltshilfen verwendet werden muss. Es ist empfehlenswert, bei der Pflegekasse nachzufragen, ob ein bestimmter Dienstleister anerkannt ist.
Abrechnung des Entlastungsbeitrags
In der Regel rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab, sodass der Pflegebedürftige nicht in Vorleistung treten muss. Sollte die erbrachte Leistung den Betrag von 125 Euro übersteigen, ist eine wirtschaftliche Aufzahlung erforderlich.