Reinigungsfirma Hannover | Reinigungskraft & Inklussionsbetrieb

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Jobwärts Hannover

Professionelle Reinigungsdienstleistungen durch Jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover

Entdecken Sie unsere vielfältigen Reinigungsdienstleistungen für jeden Bedarf

jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover - Wer wir sind

Erfahren Sie mehr über unsere Mission und Werte bei jobwärts

Inklusionsunternehmen sind wirtschaftlich orientierte Unternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt zusammenarbeiten.

Bei jobwärts gGmbH, einem Inklusionsbetrieb, beträgt der Anteil der Mitarbeiter mit Behinderungen oder multiplen Vermittlungshemmnissen zwischen 40 – 50%. Dadurch erhalten auch diese Menschen bei entsprechender Eignung langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten.

Unsere derzeitigen Dienstleistungsbereiche umfassen Gebäudereinigung und Verwaltung. Als wachsendes Unternehmen beschäftigen wir eine Vielzahl engagierter Menschen, insbesondere im Bereich Gebäudereinigung.

Unsere professionellen Reinigungsservices aus Hannover

Zuverlässige Reinigungslösungen für höchste Sauberkeit mit jobwärts Inklusionsbetriebe

Haushaltshilfe

Professionelle Haushaltshilfe aus Hannover

Fensterreinigung

Zuverlässige Fensterreinigung in Hannover

Büroreinigung

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Grundreinigung

Erfahren Sie, wie unsere Grundreinigung in Hannover Ihre Räumlichkeiten auf Vordermann bringt

Kennen Sie den Entlastungsbeitrag?

Der Entlastungsbeitrag ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gemäß dem Pflegestärkungsgesetz (PSG II) von 2017. Dieser Beitrag dient der Entlastung und Selbstständigkeit in der Pflege. Durch den Entlastungsbeitrag können bestimmte unterstützende Aufwendungen erstattet werden. Sie können bis zu 125 € extra als Pflegeunterstützung erhalten. Als anerkanntes Unternehmen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Was ist der Entlastungsbeitrag?

Der Entlastungsbeitrag ist ein zweckgebundener Betrag der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder Nahestehende entlasten soll. Er wird auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ oder „Entlastungsleistungen“ bezeichnet. Der Beitrag wird nur unter der Bedingung einer konkreten Anwendung ausgezahlt und deckt unterstützende Kosten ab, die im Alltag der Pflegebedürftigen helfen.

Wie kann der Entlastungsbeitrag genutzt werden?

Der Entlastungsbeitrag kann vielfältig eingesetzt werden, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu unterstützen. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass der Betrag für von der Pflegekasse anerkannte Haushaltshilfen verwendet werden muss. Es ist empfehlenswert, bei der Pflegekasse nachzufragen, ob ein bestimmter Dienstleister anerkannt ist.

Wie kann der Entlastungsbeitrag genutzt werden?

Abrechnung des Entlastungsbeitrags
In der Regel rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab, sodass der Pflegebedürftige nicht in Vorleistung treten muss. Sollte die erbrachte Leistung den Betrag von 125 Euro übersteigen, ist eine wirtschaftliche Aufzahlung erforderlich.

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